RS Vwgh 2001/9/25 97/14/0061

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §169;

Rechtssatz

Es ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Aufgabe des Abgabepflichtigen, die im Ausland lebenden Geschäftspartner stellig zu machen (Hinweis E 16. September 1992, 88/13/0224).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140061.X02

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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