RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0404

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Durch die Aussprüche der belangten Behörde über die Pflicht zur Abgabe der Urkunden und der genehmigungspflichtigen Waffen wurde der Beschwerdeführer angesichts des Umstandes, dass diese Gegenstände längst sichergestellt waren und er sie andernfalls aufgrund der Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung jedenfalls abzugeben gehabt hätte, nicht in Rechten verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200404.X03

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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