RS Vwgh 2001/10/2 2000/01/0534

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2001
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §20 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass betreffend den Erstbeschwerdeführer das Verleihungshindernis gemäß § 10 Abs. 1 Z. 6 StbG 1985 - im Hinblick auf das von ihm begangene Verkehrsdelikt, seinen Alkoholisierungsgrad, die Umstände seiner Auffindung in diesem Zusammenhang, die Tatsache, dass er schon vor diesem Vorfall einschlägig straffällig geworden ist, und dass der wiederholte Rechtsbruch wenig mehr als ein Jahr vor Erlassung des bekämpften Bescheides gesetzt worden ist - vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010534.X02

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten