RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0065

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs5;

Rechtssatz

Maßstab für die Frage, ob im Sinne einer entsprechenden Inanspruchnahme eine Ausbildung iSd § 12 Abs 3 lit f oder ein Lehrkurs iSd § 12 Abs 5 AlVG vorliegt, sind die jeweiligen Ausbildungsvorschriften, nicht aber die konkret-individuelle Art, wie der Auszubildende der Ausbildung obliegt (Hinweis E 22. Oktober 1996, 96/08/0125). Ergeben diese Ausbildungsvorschriften, dass der Lehrgang auf Berufstätige zugeschnitten ist, wie zB die Aufbaulehrgänge an Höheren Technischen Lehranstalten für Berufstätige, so sind solche Lehrgänge nicht unter § 12 Abs 3 lit f AlVG zu subsumieren (Hinweis E 22. Oktober 1996, 96/08/0125; E 17. Dezember 1996, 96/08/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080065.X04

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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