RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0072

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0164 E 3. Juli 1990 RS 3

Stammrechtssatz

Ob eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, im Betrieb persönlich mitarbeitet oder die erforderlichen Arbeiten durch Bevollmächtigte, Familienmitglieder oder Dienstnehmer verrichten läßt, ist für die Versicherungspflicht irrelevant (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080072.X05

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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