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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0164 E 3. Juli 1990 RS 3Stammrechtssatz
Ob eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, im Betrieb persönlich mitarbeitet oder die erforderlichen Arbeiten durch Bevollmächtigte, Familienmitglieder oder Dienstnehmer verrichten läßt, ist für die Versicherungspflicht irrelevant (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080072.X05Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013