RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0368

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
BUAG §25a Abs7;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001

Rechtssatz

Da § 25a Abs 7 BUAG nicht die Verletzung jeglicher, dem Gläubigerschutz dienender Bestimmungen sanktioniert, sondern nur die Einhaltung spezifisch beitragsrechtlicher Verpflichtungen bezweckt, ist für die Haftung ohne Bedeutung, ob gegen einen Geschäftsführer wegen eines Kridadeliktes ein Strafverfahren eingeleitet worden ist oder er den geschäftlichen Misserfolg des Unternehmens sonst zu verantworten hat(Hinweis E 19. Februar 1991, 90/08/0100, in dem diese Überlegungen zu § 67 Abs 10 ASVG angestellt wurden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080368.X05

Im RIS seit

22.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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