RS Vwgh 2001/10/5 2001/19/0059

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Veröffentlicht am 05.10.2001
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Index

DE-22 Zivilprozess Deutschland
20/02 Familienrecht

Norm

EheGDV 04te §24 Abs1;
ZPO-D §328 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Wird dem Beklagten die das Verfahren eröffnende Scheidungsklage durch einen Taxichauffeur kommentarlos in die Hand gedrückt, stellt dies keinen der gemäß § 328 Abs. 1 Z. 2 dZPO vorgesehenen Zustellvorgänge dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190059.X01

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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