RS Vwgh 2001/10/16 2000/09/0004

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z1;
AuslBG §15;
AuslBG §15a Abs1;
AuslBG §15a;

Rechtssatz

Das AuslBG sieht eine fiktive Anrechnung von Beschäftigungszeiten nicht vor. Eine dem E 17. 01. 2000, 98/09/0202, ähnliche Konstellation lag hier nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090004.X01

Im RIS seit

24.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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