RS Vwgh 2001/10/16 2000/09/0012

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8

Stammrechtssatz

Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090012.X03

Im RIS seit

24.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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