RS Vwgh 2001/10/17 96/12/0053

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Im Dienstklassensystem ist für die Frage der Gleichwertigkeit iSd § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 grundsätzlich die Zuordnung der Aufgaben der neuen Verwendung zur gleichen Verwendungsgruppe von ausschlaggebender Bedeutung. Der Dienstpostenbewertung nach dem Dienstklassensystem kommt für die Beurteilung der Gleichwertigkeit für sich allein jedenfalls keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120053.X07

Im RIS seit

29.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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