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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;Rechtssatz
Im Dienstklassensystem ist für die Frage der Gleichwertigkeit iSd § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 grundsätzlich die Zuordnung der Aufgaben der neuen Verwendung zur gleichen Verwendungsgruppe von ausschlaggebender Bedeutung. Der Dienstpostenbewertung nach dem Dienstklassensystem kommt für die Beurteilung der Gleichwertigkeit für sich allein jedenfalls keine Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120053.X07Im RIS seit
29.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010