RS Vwgh 2001/10/17 98/13/0058

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §23 Abs2;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht nicht, dass das Fehlen einer entsprechenden Gewerbeberechtigung einer als gewerbliche Weiterveräußerung zu beurteilenden Tätigkeit entgegensteht. Wird doch die Erhebung einer Abgabe gemäß § 23 Abs 2 BAO nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten (ein Handeln oder ein Unterlassen), das den abgabepflichtigen Tatbestand erfüllt oder einen Teil des abgabepflichtigen Tatbestandes bildet, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (Hinweis E 27.8.1998, 98/13/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130058.X02

Im RIS seit

04.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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