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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht nicht, dass das Fehlen einer entsprechenden Gewerbeberechtigung einer als gewerbliche Weiterveräußerung zu beurteilenden Tätigkeit entgegensteht. Wird doch die Erhebung einer Abgabe gemäß § 23 Abs 2 BAO nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten (ein Handeln oder ein Unterlassen), das den abgabepflichtigen Tatbestand erfüllt oder einen Teil des abgabepflichtigen Tatbestandes bildet, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (Hinweis E 27.8.1998, 98/13/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130058.X02Im RIS seit
04.03.2002Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014