RS Vwgh 2001/10/17 2001/13/0161

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Die Gewährung von Erfolgsprämien zusätzlich zum Fixgehalt steht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 23.4.2001, 2001/14/0054 und 2001/14/0052) einer Erzielung von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130161.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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