RS Vwgh 2001/10/17 99/12/0147

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §61 Abs1 Z1 idF 1994/016;
GehG 1956 §61 Abs5 idF 1996/375;

Rechtssatz

Eine "dauernde" Unterrichtserteilung iSd § 61 Abs 1 GehG 1956 ist nicht schon bei nur einwöchiger Dauer anzunehmen. Eine bloß in diesem Zeitausmaß verrichtete Tätigkeit kann nur als eine vorübergehende gewertet werden, für die - allenfalls - ein Vergütungsanspruch nach § 61 Abs 5 GehG 1956 besteht (Hinweis E 9.1.1980, 527/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999120147.X01

Im RIS seit

29.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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