RS Vwgh 2001/10/17 2001/16/0307

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;
BAO §93 Abs2;
LAO Stmk 1963 §150;
LAO Stmk 1963 §70 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/16/0569 E 20. Dezember 2001

Rechtssatz

Werden Abgabenbescheide im Wege von Sammelbescheiden erlassen, sind die essenziellen Spruchbestandteile - insbesondere Art und Höhe der Abgaben und Bemessungsgrundlagen - für sich gesondert anzuführen, da jede der kombiniert vorgenommenen Festsetzungen für sich gesondert anfechtbar ist (Hinweis E 9.8.2001, 2001/16/0243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160307.X02

Im RIS seit

12.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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