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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §198 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/16/0569 E 20. Dezember 2001Rechtssatz
Werden Abgabenbescheide im Wege von Sammelbescheiden erlassen, sind die essenziellen Spruchbestandteile - insbesondere Art und Höhe der Abgaben und Bemessungsgrundlagen - für sich gesondert anzuführen, da jede der kombiniert vorgenommenen Festsetzungen für sich gesondert anfechtbar ist (Hinweis E 9.8.2001, 2001/16/0243).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160307.X02Im RIS seit
12.03.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011