RS Vwgh 2001/10/17 2001/13/0102

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Die Tätigkeitsbereiche - Grundsatzentscheidungen betreffend neue Produkte, Endbesprechungen beim Abschluss von Großaufträgen, Aufsicht über die gesamte Produktpalette, Platzierung der Produkte am Weltmarkt - lassen den Schluss, ein damit betrauter Geschäftsführer sei in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert, nicht rechtswidrig erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130102.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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