RS Vwgh 2001/10/17 2001/13/0095

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Es kommt im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nur auf das Unternehmerwagnis in Bezug auf die Eigenschaft als Geschäftsführer an, nicht aber auf ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft (Hinweis E 18.7.2001, 2001/13/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130095.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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