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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf den Gebrauch des Wortes "soweit" im § 184 Abs 1 BAO reicht die Berechtigung zur Schätzung nur soweit, als die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen nicht anders erfolgen kann. Dabei ist davon auszugehen, dass der Vorgang der Schätzung vielfachen Gefahren der Fehlerhaftigkeit ausgesetzt ist. Um diesen Gefahren zu begegnen, ist im Gesetz im Sinne eines Subsidiaritätsprinzips die Einschränkung der Schätzung auf das Notwendige angeordnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130233.X04Im RIS seit
05.03.2002