RS Vwgh 2001/10/17 98/08/0389

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1 idF 1991/676;
ASVGNov 50te Art1 Z24;

Rechtssatz

Durch den aufgrund der 50. ASVG-Novelle neugefassten ersten Satz des § 68 Abs 1 ASVG wurde klar gestellt, dass Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung, auch wenn sie nur gegen den Zahlungspflichtigen gesetzt werden, in gleicher Weise gegen den Beitragsmithaftenden wirken sollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080389.X04

Im RIS seit

02.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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