RS Vwgh 2001/10/17 2000/13/0157

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §179 Abs2;

Rechtssatz

Dass ein Gutachter dem vom Steuerpflichtigen erhobenen Vorwurf seiner Parteilichkeit mit Schreiben entgegen getreten ist und die Feststellungen seines Gutachtens aufrecht erhalten hat, sind Umstände, die dem Steuerpflichtigen nicht zur Kenntnis gebracht werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130157.X02

Im RIS seit

04.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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