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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Dass ein Gutachter dem vom Steuerpflichtigen erhobenen Vorwurf seiner Parteilichkeit mit Schreiben entgegen getreten ist und die Feststellungen seines Gutachtens aufrecht erhalten hat, sind Umstände, die dem Steuerpflichtigen nicht zur Kenntnis gebracht werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130157.X02Im RIS seit
04.03.2002