RS Vwgh 2001/10/19 99/02/0030

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Veröffentlicht am 19.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §73 Abs1;
ASchG 1994 §79 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Rechtsschutzüberlegungen machen es im Zusammenhang mit Übertretungen der § 73 Abs 1 und § 79 Abs 1 ASchG 1994 nicht erforderlich, als Gegenstand einer Verfolgungshandlung (und auch des Spruches gemäß § 44a Z. 1 VStG) den Umstand zu fordern, die Bestellung von Sicherheitskräften bzw. Arbeitsmedizinern sei in Ansehung einer "Arbeitsstätte" erfolgt.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999020030.X04

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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