RS Vwgh 2001/10/19 98/02/0379

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2001
beobachten
merken

Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §4;
FlVfGG §17 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0166 E 18. März 1994 VwSlg 14019 A/1994 RS 4 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Unter Absonderung sind alle wie immer gearteten rechtlichen Lösungen der bisherigen Bindung der Anteilsrechte von einer Stammsitzliegenschaft zu verstehen. Darunter fallen sowohl Rechtsgeschäfte unter Lebenden als auch letztwilligte Verfügungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020379.X01

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten