RS Vwgh 2001/10/23 2000/11/0243

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2001
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ABGB §1151 Abs1;
AZG §1 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages kommt es entscheidend auf die Erbringung von Dienstleistungen in persönlicher Abhängigkeit an und nicht darauf, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Arbeitsvertrages vermeiden wollen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110243.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten