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E3R E03304000Norm
31992R3508 Integriertes Verwaltungssystem Beihilferegelungen Art1;Rechtssatz
Gemäß Art 2 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 3887/92 treffen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um zu vermeiden, dass die Umwandlung bestehender Betriebe oder die Bildung von Betrieben nach dem 30. Juni 1992 zu einer offensichtlich missbräuchlichen Umgehung der Bestimmungen über die Begrenzung des Prämienanspruches oder über die Bedingungen der Flächenstilllegung führt, die im Rahmen der in Art 1 der Verordnung (EWG) Nr 3508/92 (INVEKOS) genannten Regelungen vorgesehen sind. Die in § 916 Abs 1 erster Satz ABGB getroffene Anordnung der Nichtigkeit von Scheingeschäften stellt ein solches Instrument dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001170082.X03Im RIS seit
15.03.2002