RS Vwgh 2001/10/24 98/04/0181

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Veröffentlicht am 24.10.2001
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 impl;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §77 Abs2;

Rechtssatz

Ein Genehmigungsverbot nach (anderen) Rechtsvorschriften (anders als § 77 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1973 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992) stellt nach der GewO 1994 keinen Grund für die Versagung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998040181.X03

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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