RS Vwgh 2001/11/12 99/10/0262

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Veröffentlicht am 12.11.2001
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0156 E 30. April 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Im Zuge der von § 17 ForstG 1975 vorgeschriebenen Interessenabwägung ist auch zu prüfen, ob für das Vorhaben, um das es geht, die Inanspruchnahme von Waldflächen überhaupt und bejahendenfalls im vollen Umfang erforderlich ist (Hinweis E 25.10.1978, 115/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100262.X01

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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