RS Vwgh 2001/11/12 99/10/0137

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Veröffentlicht am 12.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
AVG §67;

Rechtssatz

Mit dem Hinweis der Berufungsbehörde auf die Begründung des bekämpften Bescheides wird der Begründungspflicht entsprochen, wenn die Berufungsbehörde darüber hinaus auf die im Rechtsmittel vorgebrachten Behauptungen und Rechtsausführungen hinreichend eingeht.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100137.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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