RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0941

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Veröffentlicht am 13.11.2001
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Index

41/02 Melderecht

Norm

MeldeG 1991 §1 Abs7;
MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;
MeldeG 1991 §17 Abs1;
MeldeG 1991 §17 Abs3;

Rechtssatz

Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass einem - ohne irgendeine familiäre Bindung - neu geschaffenen Freizeitwohnsitz (Wochenendhaus, Ferienwohnung) bei aktiv Erwerbstätigen keine Mittelpunktqualifikation zukommt; auch ein allfälliger Aufbau gesellschaftlicher Beziehungen am Ferienort vermag die Intensität der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen am bisherigen Wohnort und Ort der Berufsausübung kaum zu erreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050941.X09

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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