RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0935

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Veröffentlicht am 13.11.2001
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Index

41/02 Melderecht

Norm

MeldeG 1991 §17 Abs1;
MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
MeldeG 1991 §17;

Rechtssatz

Da die Antragslegitimation nach § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 an dem materiell-rechtlichen Kriterium "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hängt, kann das eigentliche Reklamationsverfahren nach § 17 leg. cit. eingeleitet werden, wenn - auf Grund entsprechender Behauptungen im Antrag auf Durchführung des Reklamationsverfahrens - feststeht, dass der Betroffene in der Gemeinde des antragstellenden Bürgermeisters tatsächlich einen Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (Hinweis E VwGH 3.7.2001, 2001/05/0198 und E VwGH 3.7.2001, 2001/05/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050935.X02

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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