RS VwGH Erkenntnis 2001/11/13 2001/05/0930

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Veröffentlicht am 13.11.2001
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Rechtssatz

Für das vom VfGH in seinem E vom 26.9.2001, G 139/00 ua, als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur die im § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 angeführten Beweismittel zulässig sind.

Im RIS seit
20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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