RS Vwgh 2001/11/14 2001/03/0218

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Veröffentlicht am 14.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §83 Abs6;
VStG §39 Abs2;

Rechtssatz

Im Rahmen einer Überprüfung nach § 83 Abs. 6 TKG wären die Organe auch berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 39 Abs. 2 VStG eine vorläufige Beschlagnahme gemäß dieser Bestimmung auszusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001030218.X03

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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