Index
L65505 Fischerei SalzburgNorm
FischereiG Slbg 1969 §1 Abs2;Rechtssatz
Nach herrschender Lehre und Judikatur ist das Fischereirecht dort, wo es vom Eigentum gesondert in Erscheinung tritt, ein selbstständiges dingliches Recht (Hinweis E 18.11.1992, 92/03/0227). Die verfahrensgegenständliche Konzessionserteilung greift in die Befugnis der Beschwerdeführer als Fischereiberechtigte nicht ein und hat auf dieses keine unmittelbare Wirkung.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000030363.X03Im RIS seit
07.03.2002