RS Vwgh 2001/11/14 2000/03/0363

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Veröffentlicht am 14.11.2001
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L65505 Fischerei Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

FischereiG Slbg 1969 §1 Abs2;
FischereiG Slbg 1969 §1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nach herrschender Lehre und Judikatur ist das Fischereirecht dort, wo es vom Eigentum gesondert in Erscheinung tritt, ein selbstständiges dingliches Recht (Hinweis E 18.11.1992, 92/03/0227). Die verfahrensgegenständliche Konzessionserteilung greift in die Befugnis der Beschwerdeführer als Fischereiberechtigte nicht ein und hat auf dieses keine unmittelbare Wirkung.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000030363.X03

Im RIS seit

07.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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