RS Vwgh 2001/11/15 2001/07/0102

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Veröffentlicht am 15.11.2001
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Index

L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §2 Abs1 Z2;
GewO 1994 §2 Abs4;
GSLG NÖ §24 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei Schotter, der im Rahmen eines eigenen gewerblichen Betriebes aus einer Nassbaggerung gewonnen wird, handelt es sich nicht um Schotter, der im Rahmen eines Nebengewerbes der Land- und Forstwirtschaft gewonnen wird. Die Benutzung des Güterweges zum Abtransport dieses Schotters steht daher nicht im Zusammenhang mit einer der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnenden Tätigkeit(Hinweis E 18. Mai 2001, 2001/07/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070102.X01

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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