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L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege NiederösterreichNorm
GewO 1994 §2 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bei Schotter, der im Rahmen eines eigenen gewerblichen Betriebes aus einer Nassbaggerung gewonnen wird, handelt es sich nicht um Schotter, der im Rahmen eines Nebengewerbes der Land- und Forstwirtschaft gewonnen wird. Die Benutzung des Güterweges zum Abtransport dieses Schotters steht daher nicht im Zusammenhang mit einer der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnenden Tätigkeit(Hinweis E 18. Mai 2001, 2001/07/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070102.X01Im RIS seit
11.03.2002