RS Vwgh 2001/11/15 2001/07/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2001
beobachten
merken

Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §2 Abs5;
ALSAG 1989;
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
AWG 1990 §2 Abs3;

Rechtssatz

Eine Entledigungsabsicht iSd § 2 Abs 1 Z 1 AWG 1990 hat nicht zwingend zur Folge, dass Stoffe Abfall sind, könnte doch eine durch eine solche Entledigungsabsicht entstandene Abfalleigenschaft durch eine zulässige Verwendung oder Verwertung der Stoffe im Sinne des § 2 Abs 3 AWG 1990 beendet worden sein bzw. könnte der Eintritt der Abfalleigenschaft im Sinne des ALSAG 1989 bei Zutreffen der Voraussetzungen dessen § 2 Abs 5 verhindert worden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070099.X01

Im RIS seit

11.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten