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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
ALSAG 1989 §2 Abs5;Rechtssatz
Eine Entledigungsabsicht iSd § 2 Abs 1 Z 1 AWG 1990 hat nicht zwingend zur Folge, dass Stoffe Abfall sind, könnte doch eine durch eine solche Entledigungsabsicht entstandene Abfalleigenschaft durch eine zulässige Verwendung oder Verwertung der Stoffe im Sinne des § 2 Abs 3 AWG 1990 beendet worden sein bzw. könnte der Eintritt der Abfalleigenschaft im Sinne des ALSAG 1989 bei Zutreffen der Voraussetzungen dessen § 2 Abs 5 verhindert worden sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070099.X01Im RIS seit
11.03.2002