RS Vwgh 2001/11/20 2001/09/0072

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §1 Abs4 idF 1999/I/170;
DMSG 1923 §1 Abs6 idF 1999/I/170;
DMSG 1923 §3 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 1 Abs. 4 iVm Abs. 6 und § 3 Abs. 1 DMSG hat sich die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Objektes auf jenen Zustand zu beziehen, in dem es sich im Zeitpunkt der erstmaligen Erlassung eines Bescheides befand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090072.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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