RS Vwgh 2001/11/20 2001/09/0072

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §54;
AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs3 ;

Rechtssatz

Durch die Anordnung eines Lokalaugenscheines tut die Behörde der Vorschrift des § 57 Abs. 3 AVG jedenfalls Genüge, weshalb ein gemäß § 57 Abs. 1 AVG ergangener Bescheid nicht von Gesetz wegen außer Kraft tritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090072.X01

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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