RS Vwgh 2001/11/20 99/09/0175

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Veröffentlicht am 20.11.2001
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1;
StGB §5 Abs1;
VStG §5;

Rechtssatz

Das Vertrauen des Beschuldigten darauf, dass eine Übertretung des AuslBG toleriert und nicht bestraft werden würde, zeigt gerade an, dass der Beschuldigte bei der Tatbegehung zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090175.X04

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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