RS Vwgh 2001/11/21 96/08/0104

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §66;
BAO §232;

Rechtssatz

Ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ist ohne Rücksicht auf anspruchsaufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind, von der Rechtsmittelbehörde allein darauf zu prüfen, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür die erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9. Dezember 1974, 746/73, VwSlg 8721 A/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080104.X01

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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