RS Vwgh 2001/11/21 97/08/0169

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1151;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Eine von einem Arzt übernommene grundsätzliche Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Betreuung von Patienten schließt nur Weisungen in fachlicher Hinsicht aus. Mit einer Ausübung dieser Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 1151 ABGB und damit in einem Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG ist diese Weisungsfreiheit durchaus vereinbar (Hinweis E 31. Mai 1994, 93/08/0162), und zwar in Ermangelung einer arbeits- oder sozialversicherungsrechtlich begründbaren Differenzierung grundsätzlich auch dann, wenn die Funktion eines Dienstgebers einem freiberuflich tätigen Arzt zukäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080169.X03

Im RIS seit

21.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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