RS Vwgh 2001/11/21 97/08/0391

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2001
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs1;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0440

Rechtssatz

Bei einem angenommenen Wegfall der Leistungsvoraussetzungen ist die Einstellung auszusprechen. Der zusätzliche Ausspruch des Widerrufs in einem eigenen Bescheid wäre verfehlt (Hinweis E 15. November 2000, 96/08/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080391.X02

Im RIS seit

21.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten