RS Vwgh 2001/11/21 2000/12/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2001
beobachten
merken

Index

64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

LDG 1984 §106 Abs1 Z2;
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §4 Abs7 idF 1997/I/138;
PG 1965 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/12/0489 E 17. August 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Erwerbsfähigkeit kommt es sehr wohl darauf an, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Einsatzfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten (Berufsbilder) vorliegen. Hiebei ist weiters zu berücksichtigen, ob die Einsatzfähigkeit auch im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse in der Arbeitswelt (zB Einhaltung der Arbeitszeit oder Fähigkeit zur Selbstorganisation) noch gegeben ist (vgl die im E 24.5.2000, 99/12/0245 zitierte Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120295.X02

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten