RS Vwgh 2001/11/21 2000/12/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

LDG 1984 §106 Abs1 Z2;
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1997/I/138;
PG 1965 §4 Abs7 idF 1997/I/138;
PG 1965 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/12/0489 E 17. August 2000 RS 5

Stammrechtssatz

Zu prüfen ist in Zusammenhang mit der Beurteilung der Fähigkeit, einen regelmäßigen Erwerb nach § 4 Abs 4 Z 3 PG ausüben zu können auch - wie der VwGH bereits zu einer wörtlich übereinstimmenden Landesrechtslage in seinem E 29.3.2000, 99/12/0152, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH und die einschlägigen Ausführungen von Teschner, in Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechtes, Punkt 2.4.2. mit weiteren Hinweisen, zum Ausdruck gebracht hat - die Frage, ob der frühpensionierte Beamte wegen der bei ihm aus medizinischen Gründen notwendigerweise zu erwartenden leidensbedingten Krankenstände bzw medizinisch - objektivierten Schmerzenszustände sowie sonstiger (gesundheitlicher) Behinderungen am Arbeitsmarkt überhaupt eingegliedert werden kann (für den Bereich des PG durch das E 24.5.2000, 99/12/0245, übernommen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120295.X03

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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