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L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;Rechtssatz
Der Landesgesetzgeber hat mit der Regelung des § 2 Abs. 1 vorletzter Satz Salzburger Fremdenverkehrsgesetz den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG 1972 übernommen, wofür sowohl Terminologie als auch das Zitat des "§ 2 Abs. 5 UStG" sprechen; dies freilich mit der Einschränkung, dass nicht jede Erwartung, dass Einnahmenüberschüsse oder Gewinne auf Dauer nicht erzielt werden können, eine gewerbliche Tätigkeit - als eine der Tatbestandsvoraussetzungen für die Mitgliedschaft zum Fremdenverkehrsverband - ausschließt, sondern nur dann, wenn die selbständige Betätigung auch keine unmittelbare Beteiligung am örtlichen Fremdenverkehr darstellt (wobei § 2 Abs. 1 letzter Satz Salzburger Fremdenverkehrsgesetz dies näher ausführt). Das heißt also (auch), dass selbst dann, wenn - umsatzsteuerrechtlich gesehen - "Liebhaberei" vorliegt, eine Mitgliedschaft zum Fremdenverkehrsverband gegeben sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999040029.X01Im RIS seit
05.03.2002