RS Vwgh 2001/11/21 99/04/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2001
beobachten
merken

Index

L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Der Landesgesetzgeber hat mit der Regelung des § 2 Abs. 1 vorletzter Satz Salzburger Fremdenverkehrsgesetz den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG 1972 übernommen, wofür sowohl Terminologie als auch das Zitat des "§ 2 Abs. 5 UStG" sprechen; dies freilich mit der Einschränkung, dass nicht jede Erwartung, dass Einnahmenüberschüsse oder Gewinne auf Dauer nicht erzielt werden können, eine gewerbliche Tätigkeit - als eine der Tatbestandsvoraussetzungen für die Mitgliedschaft zum Fremdenverkehrsverband - ausschließt, sondern nur dann, wenn die selbständige Betätigung auch keine unmittelbare Beteiligung am örtlichen Fremdenverkehr darstellt (wobei § 2 Abs. 1 letzter Satz Salzburger Fremdenverkehrsgesetz dies näher ausführt). Das heißt also (auch), dass selbst dann, wenn - umsatzsteuerrechtlich gesehen - "Liebhaberei" vorliegt, eine Mitgliedschaft zum Fremdenverkehrsverband gegeben sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999040029.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten