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L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;Rechtssatz
Insbesondere in jenen Fällen, in denen am Leistungsaustausch Unternehmer beteiligt sind, ist eine Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG dann anzunehmen, wenn aus der Betätigung Gewinne oder Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können, wobei in derartigen Fällen kein anderes Kriterium für die objektive Ertragstätigkeit herangezogen werden kann, als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamterfolges innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (Hinweis E 24.3.1998, 93/14/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999040029.X02Im RIS seit
05.03.2002