RS Vwgh 2001/11/21 99/04/0029

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FremdenverkehrsG Slbg 1985 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Insbesondere in jenen Fällen, in denen am Leistungsaustausch Unternehmer beteiligt sind, ist eine Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG dann anzunehmen, wenn aus der Betätigung Gewinne oder Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können, wobei in derartigen Fällen kein anderes Kriterium für die objektive Ertragstätigkeit herangezogen werden kann, als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamterfolges innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (Hinweis E 24.3.1998, 93/14/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999040029.X02

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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