Index
L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §38 Abs2 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/12/0358Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/12/0162 E 22. April 1991 RS 4(hier: nur erster Satz)Stammrechtssatz
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Beamten (hier: Körperverletzung im Dienst) begründet bereits allein für sich das wichtige dienstliche Interesse an seiner Versetzung, uzw auch dann, wenn eine gesetzmäßige Besorgung der Aufgaben vom Beamten für die Zukunft zu erwarten ist. Auf den Verlust des Vertrauens des Dienstgebers kommt es dann nicht mehr an, denn ein solches ist auch bei der Verwendung in der neuen Dienststelle notwendig (Hinweis E 10.11.1980, 2801, 2802/80, VwSlg 10288 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995120058.X13Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.04.2018