RS Vwgh 2001/11/22 95/15/0063

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §10;
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/15/0100 E 25. Jänner 1995 VwSlg 6967 F/1995 RS 2

Stammrechtssatz

Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer Unternehmerwechsel vor, in welchem Fall die investitionsfördernde steuerliche Begünstigung gemäß § 10 EStG 1972 nicht zum Tragen kommen soll (Hinweis: E 16.6.1987, 86/14/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995150063.X02

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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