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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
In einem Recht "auf rechtsrichtige Steuerfestsetzung" konnten die Beschwerdeführerinnen durch den angefochtenen Bescheid schon deshalb nicht verletzt sein, weil mit dem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO keine Steuerfestsetzung stattfand. Die Beschwerdeführerinnen konnten aber auch ansonsten durch die Zurechnung negativer Einkünfte in ihren Rechten nicht beschwert sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150074.X01Im RIS seit
06.11.2006