RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0074

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In einem Recht "auf rechtsrichtige Steuerfestsetzung" konnten die Beschwerdeführerinnen durch den angefochtenen Bescheid schon deshalb nicht verletzt sein, weil mit dem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO keine Steuerfestsetzung stattfand. Die Beschwerdeführerinnen konnten aber auch ansonsten durch die Zurechnung negativer Einkünfte in ihren Rechten nicht beschwert sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150074.X01

Im RIS seit

06.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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