RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0157

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs4;
EStG 1988 §23 Z2;

Rechtssatz

Bei einer Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, zählen sämtliche einkommensteuerlich relevanten Betätigungen zur Einkunftsquelle Gewerbebetrieb, weshalb die in der Art einer Vermögensverwaltung genutzte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X07

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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