RS Vwgh 2001/11/23 98/02/0292

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2001
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Index

49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §82;
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs1;
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/02/0220 E 27. Juni 1997 VwSlg 14713 A/1997 RS 1

Stammrechtssatz

Der Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG steht AUCH DANN in Einklang mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526, wenn dem Zulassungsbesitzer eines KFZ mit ausländischen Kennzeichen der Auftrag der österr. Behörde zur Lenkerauskunft unmittelbar im Postverkehr in Deutschland zugestellt wurde (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020292.X02

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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