RS Vwgh 2001/11/27 98/14/0108

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §281;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die beantragte Gutschrift an Umsatzsteuer könnte den Abgabepflichtigen in die Lage versetzen, anderweitige Abgabenschuldigkeiten abzudecken, wird kein der Aussetzung entgegenstehendes Parteiinteresse dargelegt, weil es Interesse jedes Berufungswerbers ist, eine erwartete Gutschrift ohne unnötigen Aufschub zu erhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140108.X02

Im RIS seit

26.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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