RS Vwgh 2001/11/27 97/14/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Bei Geldstrafen aus Parkvergehen muss, sollen sie als Ausgaben anerkannt werden, der Zusammenhang mit dem Betrieb des Abgabepflichtigen dargetan werden, weil Parkvergehen nicht nur im "üblichen Geschäftsleben", sondern auch im Privatleben vorkommen (Hinweis E 25. Februar 1997, 96/14/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140110.X03

Im RIS seit

11.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten